Dienstag, 22.2.2022
Behörden müssen gegen Gehwegparker in Wohnstraßen einschreiten

Anwohner von Straßen, in denen nicht nur vereinzelt, sondern dauerhaft verkehrsordnungswidrig auf Gehwegen aufgesetzt geparkt wird, sind grundsätzlich berechtigt, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen mit einem am 22.02.2022 veröffentlichten Urteil entschieden. Zwar hätten die Behörden hier grundsätzlich ein Ermessen, aber im konkreten Einzelfall müsse sie einschreiten.

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