Dienstag, 22.2.2022
Behörden müssen gegen Gehwegparker in Wohnstraßen einschreiten

Anwohner von Straßen, in denen nicht nur vereinzelt, sondern dauerhaft verkehrsordnungswidrig auf Gehwegen aufgesetzt geparkt wird, sind grundsätzlich berechtigt, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen mit einem am 22.02.2022 veröffentlichten Urteil entschieden. Zwar hätten die Behörden hier grundsätzlich ein Ermessen, aber im konkreten Einzelfall müsse sie einschreiten.

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Donnerstag, 11.3.2021
Eigentümer muss Zulauf von Niederschlagswasser auf Grundstück dulden

Fließt infolge einer Erschließung mit geneigtem Gehweg Oberflächenwasser auf ein tiefer gelegenes Privatgrundstück ab, ist der Straßenbaulastträger nicht in jedem Fall zur Folgenbeseitigung verpflichtet. Dies gilt zumindest dann, wenn die Beeinträchtigung nur unwesentlich ist und der Eigentümer mit der Gehweganlegung einverstanden war, entschied das Verwaltungsgericht Mainz auf die Klage eines Gewerbetreibenden.

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