Freitag, 29.4.2022
Wirksamkeit von AGB eines Paket- und Expresszustelldienstes

Eine Klausel, bei der ein Paket nach Erteilung einer Abstellgenehmigung ohne weitere Nachricht nach Ablegen an der bezeichneten Stelle als zugestellt gilt, benachteiligt den Empfänger unangemessen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.04.2022 entschieden. Unproblematisch sei es aber, wenn das Weisungsrecht des Versenders durch den Transporteur vollständig abbedungen werde. Im Massengeschäft hätte die Berücksichtigung nachträglicher Weisungen Nachteile für den Paketbetrieb zur Folge und beeinträchtigte die Schnelligkeit der Transporte.

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