Donnerstag, 15.7.2021
Deutschland unterliegt vor EuGH im Streit um Gaslieferungen aus Russland

Im Streit über eine Ausweitung russischer Erdgaslieferungen hat der Europäische Gerichtshof ein Rechtsmittel Deutschlands gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zurückgewiesen. Die Kommission hätte vor Genehmigung der Änderungen der Bedingungen für den Zugang zur OPAL-Gasfernleitung eventuelle Risiken für die Gasversorgung in Mitgliedstaatenprüfen prüfen müssen, sodass das EuG den Beschluss zu Recht für nichtig erklärt habe.

 

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