In Deutschland können viele Behördengänge nicht digital erledigt werden. Das will der Bundestag nun ändern. Am Freitag verabschiedete er eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Das "OZG 2.0" sieht unter anderem einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes vor.
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