Bundestag verabschiedet neues Onlinezugangsgesetz

In Deutschland können viele Behördengänge nicht digital erledigt werden. Das will der Bundestag nun ändern. Am Freitag verabschiedete er eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes. Das "OZG 2.0" sieht unter anderem einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes vor.

Die geplante Neuregelung bezieht sich im engeren Sinn nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Sie soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme geschrieben werden, um dasselbe Problem zu lösen.

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.

Um die Akzeptanz der Bund-ID zu erhöhen, soll ein vereinfachtes Log-in entwickelt werden, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert. Bislang müssen Anwender sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis ("ePerso") identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone.

Gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips

Es soll zudem ein digitales Postfach geben, über das kommuniziert wird und über das Bescheide zugestellt werden können. Die "Zettelwirtschaft" soll nach dem Gesetzentwurf endgültig durch die gesetzliche Verankerung des Once-Only-Prinzips abgeschafft werden. Nachweise für einen Antrag – zum Beispiel eine Geburtsurkunde – könnten zukünftig auf elektronischem Weg bei den zuständigen Behörden und Registern mit Einverständnis des Antragstellers abgerufen werden. Mit dem OZG 2.0 wird auch das Schriftformerfordernis in der Verwaltung abgeschafft. "Es gibt keine händischen Unterschriften mehr, keine Zettelwirtschaft, alles digital", sagte Johann Saathoff (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär des Bundesministeriums.

Digitale Anträge sollen laut Gesetzentwurf die Papierform ersetzten und Bürgerinnen und Bürgern den Weg zum Amt ersparen. Das Datenschutzcockpit werde ausgebaut zum umfassenden Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Nutzerinnen und Nutzer. Zukünftig soll dort einsehbar sein, wenn eine Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen stattgefunden hat. Für Bürgerinnen und Bürger soll es außerdem einen einklagbaren Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes geben. Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche sollen damit allerdings nicht einher gehen.

Unternehmensleistungen sollen "digital only" werden

Unternehmen erhalten ein digitales Organisationskonto für Verwaltungsleistungen. Über dieses Konto sollen digitale Verwaltungsleistungen von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar sein. Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren sollen unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen des Bundes ausschließlich elektronisch angeboten werden. Der Bund soll innerhalb von zwei Jahren bundesweit technische Vorgaben, verbindliche Standards und einheitliche Schnittstellen vorgeben. Ende-zu-Ende-Digitalisierung werde im Bund zum Standard. Damit sollen von der Beantragung bis zum Bescheid künftig Online-Anträge komplett digital gestellt und bearbeitet werden.

Der Digitalverband Bitkom begrüßte das OZG-Änderungsgesetz. "Die Koalition nimmt damit wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung vor", erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. "Künftig kann der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird. Wir müssen uns von alleinstehenden Insellösungen verabschieden." Wintergerst forderte, der Bund müsse mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur bereitstellen. Nachdem im Zuge der Haushaltsplanung 2024 Einsparungen vorgenommen worden seien, brauche man im Laufe des Jahres eine Kehrtwende. "Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie lohnt sich."

Redaktion beck-aktuell, ew, 23. Februar 2024 (ergänzt durch Material der dpa).