In der Apotheke läuft der Arzneimittelkauf vertraulich ab. Doch wer etwa über Amazon bestellt, gibt viele Informationen preis. Der BGH hat entschieden, dass selbst bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten schon die Abfrage von Name und Lieferadresse ohne Einwilligung gegen die DS-GVO verstößt.
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