Mittwoch, 22.9.2021
Gesperrte Social-Media-Seite einer Partei muss nicht freigegeben werden

Eine politische Partei hat im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Betreiberin einer Social-Media-Plattform keinen Anspruch darauf, dass vorübergehend bis zur Bundestagswahl ihre zuvor gesperrte Seite wieder zur Nutzung freigegeben oder neu eingerichtet wird, wenn das hierfür erforderliche Nutzerkonto von einer Privatperson eingerichtet wurde. Dies stellt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klar.

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