Als Reaktion auf gestiegene Energiekosten schlägt die die EU-Kommission Notfallmaßnahmen vor: Neben der Verringerung der Stromnachfrage setzt sie sich für eine befristete Erlösobergrenze für Stromerzeuger mit geringeren Kosten und einen Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen ein, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich anfallen. Die Einnahmen sollen an Haushalte und Unternehmen umverteilt werden.
Mehr lesenFrankreich hat die Europäische Kommission wirksam gemäß der Pflanzenschutzverordnung über die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen insbesondere zum Bienenschutz unterrichtet. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 08.10.2020 entschieden. Frankreich hatte die Verwendung mehrerer neonikotinoider Wirkstoffe verboten, die von der Kommission zugelassen worden waren.
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