Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. Laut BGH sind die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar.
Mehr lesenBerät eine Notarin falsch, kann sie dadurch entstehende Kosten nicht erheben. Das LG Gera hat nun entschieden, was das bei einem steuerlich ungünstig gelaufenen Grundstückserwerb bedeutet und welche steuerlichen Beratungspflichten eine Notarin hat - und welche nicht.
Mehr lesenEine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen, ihr Notar erkannte die Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss die Frau laut KG aber nicht zahlen. Die §§ 104 ff. BGB seien analog anzuwenden, auch wenn der Notar nach § 15 BNotO tätig werden müsse.
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