Notare müssen nicht auf Einnahmen verzichten, nur weil sie es mit einer gemeinnützigen GmbH zu tun haben. Wie der BGH entschieden hat, gibt es bei der Übertragung von Geschäftsanteilen keinen Abschlag: Statt rund 250 Euro erhält ein Notar mehr als 34.000 Euro.
Mehr lesenVerzichten Kinder auf ihr Pflichtteilsrecht nur zugunsten eines Elternteils, bemessen sich die Notarkosten dennoch nach dem Vermögen beider Eltern. Damit hat der BGH eine umstrittene Frage zum Geschäftswert entschieden und einem Notar mehr Geld zugesprochen als ursprünglich von ihm abgerechnet.
Mehr lesenFür die Beurkundung einer Veränderung des Güterstands ist gebührenrechtlich grundsätzlich das ganze Vermögen des Paars zu veranschlagen. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn durch eine vorangegangene Vereinbarung aus dem Zugewinnausgleich ausgeschiedenes Vermögen im Rahmen der Vereinbarung von Gütertrennung mitbehandelt wird.
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