Freitag, 21.4.2023
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für "Verbesserungsklage" bei Notarfachprüfung

Hat ein Prüfling die notarielle Fachprüfung nicht bestanden, weil er nicht genügend Klausuren bestanden hat, fehlt bezüglich einer Neubewertung von zwei bestandenen Aufsichtsarbeiten das Rechtsschutzbedürfnis. Eine "Verbesserungsklage" ist laut Bundesgerichtshof erst nach bestandener Gesamtprüfung statthaft. Dafür sei maßgeblich, ob wenigstens eine von zwei nicht bestandenen Klausuren mit 4,00 Punkten oder mehr bewertet werden könne.

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