Mittwoch, 3.8.2022
Frühere Kindergeld-Regelung für Nicht-EU-Ausländer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Kindergeldregelung für verfassungswidrig und nichtig erklärt, die von 2006 bis 2020 in Kraft war und vorsah, dass nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, denen der Aufenthalt in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erlaubt war, einen Kindergeldanspruch nur dann hatten, wenn sie neben einem dreijährigem Aufenthalt auch bestimmte Merkmale der Arbeitsmarktintegration erfüllten. Die Vorschrift habe gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

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