Russlands Gesetzgebung zu "ausländischen Agenten" verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Demnach soll Russland den klagenden 73 Nichtregierungsorganisationen etwa 1,02 Millionen Euro Entschädigung zahlen und Kosten von knapp 119.000 Euro erstatten. Aussicht auf Zahlung des Geldes haben die Betroffenen jedoch nicht, da Russland die Urteile nicht mehr beachtet.
Mehr lesenUnterstützungsleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Hilfeorganisationen sind bei der Prognose der materiellen Lebensverhältnisse im Abschiebungszielstaat zu berücksichtigen. Dadurch wird laut Bundesverwaltungsgericht erkennbar, ob die Schutzberechtigten wegen ihrer extremen Notlage eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erfahren. Eine derartige Gefahr drohe im Fall von Ungarn aber nicht.
Mehr lesenUngarn hat eine Verordnung abgeschafft, wonach Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Regierung ihre Sponsoren offenlegen mussten. Die Verordnung war erst kürzlich eingeführt worden. Am späten Freitagabend erschien die Anullierung der zwei relevanten Paragrafen im Ungarischen Gesetzblatt. Zuvor hatte Ungarns Kanzleramtsminister Gergely Gulyas gesagt, die Verordnung sei nicht EU-konform, daher wolle man sie ändern.
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