Russlands Gesetzgebung zu "ausländischen Agenten" verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Demnach soll Russland den klagenden 73 Nichtregierungsorganisationen etwa 1,02 Millionen Euro Entschädigung zahlen und Kosten von knapp 119.000 Euro erstatten. Aussicht auf Zahlung des Geldes haben die Betroffenen jedoch nicht, da Russland die Urteile nicht mehr beachtet.
Umstrittenes Gesetz gilt seit 2012
2012 war in Russland ein Gesetz in Kraft getreten, das etwa NGOs zwang, sich wegen ihrer vermeintlich politischen Arbeit und ausländischer Finanzierung als "ausländische Agenten" zu registrieren. Die Kriterien für die Wirtschaftsprüfung verschärften sich für die Betroffenen, Verstöße gegen die Auflagen wurden sanktioniert. Viele Organisationen waren durch die hohen Geldstrafen zur Auflösung gezwungen oder wurden abgewickelt.
Trotz Ausschluss aus Europarat noch EMRK-Vertragspartei
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16.09.2022 Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.
EGMR, Urteil vom 14.06.2022 - 9988/13
Miriam Montag, 15. Juni 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Die Entscheidung des EGMR finden Sie in englischer Sprache auf dessen Website.
Aus der Datenbank beck-online
Benedek, Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat, NLMR 2022, 81
Schmahl, Der ungleichzeitige Ausschluss Russlands aus Europarat und EMRK, NVwZ 2022, 595
Schmahl, Völker- und europarechtliche Implikationen des Angriffskriegs auf die Ukraine, NJW 2022, 969
Nußberger, Russland und der Europarat - Rückblick und Abgesang, DRiZ 2022, 148
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