Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durfte einer Bank nicht verbieten, Negativzinsen von Bestandkunden zu erheben. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden und die Untersagungsverfügung aufgehoben. Es betont, dass die Befugnis der BaFin zum Einschreiten nur subsidiär sei. Zunächst seien verbraucherschutzrelevante Umstände vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit abzuhandeln. Das VG hat die Berufung zugelassen.
Mehr lesenBei einem 2004 abgeschlossenen Darlehensvertrag mit variabler Verzinsung schuldet der Darlehensgeber keine Zahlungen an den Darlehensnehmer, wenn der im Vertrag vereinbarte Zinssatz rechnerisch unter 0,00% p.a. sinkt. Dies hat das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24.06.2020 entschieden, wie die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte meldet, die in dem Verfahren den Beklagten vertreten hatte.
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