Mittwoch, 17.3.2021
Nationales Gericht muss EU-Recht auf nationaler Ebene durchsetzen

Das Gericht eines Mitgliedstaats ist verpflichtet, die ihm nach nationalem Recht verliehene Befugnis zur Feststellung, dass der Mitgliedstaat eine Unionsrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat und zur Abhilfe verpflichtet ist, auszuüben. Nach dem Europäische Gerichtshof darf das Gericht diese Verpflichtung nicht mit dem Argument außer Acht lassen, die Umsetzung sei aufgrund der zukünftigen Änderung der unionsrechtlichen Erfordernisse unverhältnismäßig.

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