Freitag, 11.11.2022
Angleichung des Nachnamens für früher geborene Geschwisterkinder

Wählen die Eltern eines Kindes für dieses gemeinsam einen Familiennamen, so führt dies nicht dazu, dass der Nachname eines älteren, mindestens fünfjährigen Geschwisterkinds vom Standesamt zwingend angeglichen werden muss. Ab diesem Alter setzt ein solcher Schritt laut Bundesgerichtshof eine bewusste Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern bzw. des Kindes voraus.

Mehr lesen