Freitag, 11.11.2022
Angleichung des Nachnamens für früher geborene Geschwisterkinder

Wählen die Eltern eines Kindes für dieses gemeinsam einen Familiennamen, so führt dies nicht dazu, dass der Nachname eines älteren, mindestens fünfjährigen Geschwisterkinds vom Standesamt zwingend angeglichen werden muss. Ab diesem Alter setzt ein solcher Schritt laut Bundesgerichtshof eine bewusste Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern bzw. des Kindes voraus.

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Dienstag, 25.8.2020
Pauschaler Ausschluss von Geschwisterkindern von Einschulungsfeiern rechtswidrig

Geschwisterkinder dürfen nicht pauschal von Einschulungsfeiern an Grundschulen ausgeschlossen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Bremen mit Eilbeschluss vom 19.08.2020 entschieden. Der pauschale Ausschluss stelle eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung dar. Die zulässige Teilnehmerzahl müsse sich vielmehr an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie insbesondere der Größe des Schulhofes orientieren.

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