Freitag, 15.3.2024
Verbot ohne Verhandlung: Zeitung darf Unfall-Bilder vorerst wieder verwenden

Eine Zeitung veröffentlicht Bilder eines Unfallopfers. Auf Antrag der Witwe ergeht am LG eine einstweilige Verfügung, die die Bebilderung untersagt. Mündlich verhandelt wurde nicht, ohne dass das Gericht dies begründet hätte. Hier setzte die Zeitungsverlegerin vor dem BVerfG an und hat Erfolg: Sie darf die Bilder vorerst wieder verwenden.

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