Dienstag, 19.10.2021
BNetzA: Mobilfunkanbieter müssen über MVNO-Zugang verhandeln

Mobile virtuelle Netzbetreiber (MVNO) können sich auf die Dienstanbieterregelung in den Zuteilungsbescheiden im Zusammenhang mit der Frequenzauktion 2019 berufen. Mobilfunkanbieter sind demnach verpflichtet, auch mit diesen Unternehmen mit der Intention eines Vertragsschlusses über einen MVNO-Zugang zu verhandeln, wie die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahren entschieden hat.

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