Umfassender Gestaltungsspielraum für innovative Dienste
Durch die Entscheidung werde das Angebot innovativer Dienste gefördert und den Verhandlungspartnern ein umfassender Gestaltungsspielraum für die Verhandlungen der nachgefragten Leistung gegeben, heißt es in der Mitteilung der Regulierungsbehörde. In einem Streitbeilegungsverfahren hatte das französische Mobilfunkunternehmen Transatel die Bundesnetzagentur angerufen. Transatel beabsichtigt, in Deutschland Dienste mit Transatel-SIM-Karten anzubieten. Transatel betreibt in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, ein virtuelles Mobilfunknetz und bietet weltweit Mobilfunk-Dienste in den Bereichen Maschine zu Maschine (M2M) und Internet der Dinge (IoT) an.