Donnerstag, 21.12.2023
EU-Haftbefehl ist grundsätzlich auch gegenüber Mutter mit Kleinkindern zu vollstrecken

Die Übergabe einer mit EU-Haftbefehl gesuchten Person darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie Mutter von Kleinkindern ist. Etwas anderes gilt laut EuGH nur ausnahmsweise bei systemischen oder allgemeinen Mängeln im Ausstellungsmitgliedstaat und bei einer Gefahr für die Grundrechte der betroffenen Personen.

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