Donnerstag, 21.12.2023
EU-Haftbefehl ist grundsätzlich auch gegenüber Mutter mit Kleinkindern zu vollstrecken

Die Übergabe einer mit EU-Haftbefehl gesuchten Person darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil sie Mutter von Kleinkindern ist. Etwas anderes gilt laut EuGH nur ausnahmsweise bei systemischen oder allgemeinen Mängeln im Ausstellungsmitgliedstaat und bei einer Gefahr für die Grundrechte der betroffenen Personen.

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Dienstag, 27.9.2022
Auslieferung polnischen Straftäters aufgrund EU-Haftbefehls an Frankreich zulässig

Ein aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommener Straftäter kann vom Aufenthaltsland auch dann an den ersuchenden Mitgliedstaat ausgeliefert werden, wenn in einem anderen Mitgliedstaat ein Strafverfahren läuft, in dem die Entscheidung getroffen wurde, den Verdächtigen nicht auszuliefern. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig mit Beschluss vom 16.09.2022 entschieden.

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Mittwoch, 13.1.2021
Europäische Haftbefehle sind nicht immer gültig

Der Europäische Gerichtshof hat Europäische Haftbefehle in gewissen Situationen für ungültig erklärt. Sie seien nur wirksam, wenn sie auf einem nationalen Haftbefehl oder der Entscheidung eines Gerichts mit gleicher Wirkung beruhten, urteilte der EuGH am 13.01.2021. Hintergrund ist ein Fall aus Bulgarien. Der Mann wurde in Spanien festgenommen und kam später in seiner Heimat in Untersuchungshaft.

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Freitag, 18.12.2020
Grenzen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sind eng gesteckt
Die Mitgliedstaaten müssen einen europäischen Haftbefehl (EHB) auch dann vollstrecken, wenn der Ausstellungsmitgliedstaat nicht zugesichert hat, dass das Recht eines in Abwesenheit Verurteilten auf eine neue Verhandlung gewahrt wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 17.12.2020 in einem Fall entschieden, in dem ein Rumäne aufgrund seiner Flucht nach Deutschland nicht persönlich zur Verhandlung in Rumänien erschienen ist. Mehr lesen
Donnerstag, 17.12.2020
EuGH unterbindet generelles Verbot der Auslieferung nach Polen

EU-Staaten dürfen ungeachtet wachsender Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz kein generelles Auslieferungsverbot verhängen. Der Europäische Gerichtshof entschied am 17.12.2020, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls weiterhin nur dann verweigert werden darf, wenn der betroffenen Person tatsächlich ein unfaires Verfahren droht. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden.

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Dienstag, 24.11.2020
Niederländischer Staatsanwalt keine “vollstreckende Justizbehörde“ für EU-Haftbefehl

Ein Staatsanwalt in den Niederlanden ist keine “vollstreckende Justizbehörde“ im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls, da er Einzelweisungen seitens des niederländischen Justizministers unterworfen werden kann. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 24.11.2020 entschieden.

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