Donnerstag, 9.6.2022
Tätigkeit als Gästeführer im Stiftungsmuseum umsatzsteuerfrei

Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem Stiftungsmuseum sind umsatzsteuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt hat, dass die Tätigkeit die gleichen kulturellen Aufgaben wie in staatlichen Museen umfasst. Erbringer anderer selbstständiger Subunternehmerleistungen könnten diese Privilegierung jedoch nicht in Anspruch nehmen, entschied der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 15.02.2022.

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