Montag, 7.2.2022
Soldat im "Bandido-Land"

Ein Soldat, der außerdienstlich mit Drohungen Geld für einen Motorradclub eintreibt, kann aus dem Dienst entlassen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält bei einer Nötigung eigentlich eine Dienstgradherabsetzung für angemessen. Die Durchsetzung eines "Revieranspruchs" in der örtlichen Prostitutionsszene durch Androhung von Prügeln sei aber besonders verwerflich.

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