Der Verdächtige im Mordfall Frederike aus Niedersachsen bleibt auf freiem Fuß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Außervollzugsetzung des Haftbefehls verlängert - und zugleich Auflagen auslaufen lassen. Die frühere Entscheidung erweise sich im Hinblick auf die ausgesprochene Bedingung und die dem Beschwerdeführer auferlegten Weisungen nicht mehr als verhältnismäßig, hieß es seitens des Gerichts.
Mehr lesenMehr als 40 Jahre liegt der Mord an der Schülerin Frederike zurück, ein Täter ist bis heute nicht dafür verurteilt. Der einzige Verdächtige wurde 1983 freigesprochen. Nach einer heftig umstrittenen Gesetzesreform kann dem Mann nun auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal der Prozess gemacht werden. Anlässlich des Falls aus Niedersachsen beschäftigt sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung.
Mehr lesenDas Bundesverfassungsgericht will am 24. Mai mündlich darüber verhandeln, ob einem Verdächtigen trotz eines früheren rechtskräftigen Freispruchs wegen neuer belastender Beweise erneut der Prozess gemacht werden darf. Die gesetzliche Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO, die das ermöglicht, ist unter anderem mit Blick auf den "ne bis in idem"-Grundsatz stark umstritten.
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