BVerfG verhandelt im Mai zu umstrittener Wiederaufnahmeregelung trotz Freispruchs
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Das Bundesverfassungsgericht will am 24. Mai mündlich darüber verhandeln, ob einem Verdächtigen trotz eines früheren rechtskräftigen Freispruchs wegen neuer belastender Beweise erneut der Prozess gemacht werden darf. Die gesetzliche Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO, die das ermöglicht, ist unter anderem mit Blick auf den "ne bis in idem"-Grundsatz stark umstritten.

Auslöser: Mordfall Frederike

Auslöser ist der Jahrzehnte alte Mordfall Frederike: Der Verdächtige war in den 1980er Jahren vom Mordvorwurf freigesprochen worden. Aufgrund neuer Beweise soll er aber ein zweites Mal vor Gericht. Die gesetzliche Neuregelung, die das ermöglicht, ist umstritten. Der Mann legte Verfassungsbeschwerde (Az: 2 BvR 900/22) ein. "Das Verfahren gibt dem Bundesverfassungsgericht Anlass, sich mit bisher nicht geklärten Rechtsfragen auseinanderzusetzen", teilte das Gericht am Mittwoch mit. 

Neu-Untersuchung von DNA-Spuren  

Im Juli 2022 hatten die Karlsruher Richter verfügt, dass der Mann unter Auflagen aus der Untersuchungshaft frei kommt und diese Anordnung im Dezember verlängert. Er bleibt solange auf freiem Fuß, bis über seine Verfassungsklage entschieden ist. Der Mann wird beschuldigt, die 17 Jahre alte Frederike aus Hambühren bei Celle 1981 vergewaltigt und erstochen zu haben. Damals konnte ihm das nicht nachgewiesen werden. Nach einer neueren Untersuchung von DNA-Spuren könnte er aber der Täter sein. Im Februar war er deshalb erneut verhaftet worden.

Redaktion beck-aktuell, 22. März 2023 (dpa).