Dienstag, 1.2.2022
Hessische Gewerbetreibende erfolgreich gegen 2G-Regel im Einzelhandel

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat gestern dem Eilantrag einer Gewerbetreibenden stattgegeben und entschieden, dass sie ihre Modehäuser ohne Anwendung der sogenannten 2G-Regelung, wie sie mit der der Coronavirus-Schutzverordnung vom 24.11.2021 eingeführt wurde, betreiben darf. Die Antragstellerin sei in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt. Das VG weist darauf hin, dass das Entfallen des Negativnachweises nur im Verhältnis zu den Ladengeschäften der Antragstellerin gilt.

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