Donnerstag, 21.4.2022
BKartA mahnt Bahn wegen Behinderung von Mobilitätsplattformen ab

Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn (DB) wegen Behinderung von Mobilitätsplattformen abgemahnt. Nach seinem vorläufigen Prüfungsergebnis stellen bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln der DB einen Missbrauch von Marktmacht dar. So erhielten die Plattformen keinen Zugang zu Daten, die für ihre Dienste wichtig seien. Ferner gebe es etwa Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben und weitreichende Rabattverbote.

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