Montag, 9.8.2021
Mietübernahme als Sozialhilfe für Häftling

Kommt ein Sozialhilfeempfänger ins Gefängnis, so kann das Sozialamt unter Umständen verpflichtet sein, die Miete während der Haftzeit weiter zu übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Fall eines Mannes entschieden, der wegen einer Persönlichkeitsstörung besonders auf eine Rückkehr in eine vertraute Wohnung angewiesen war. Es komme allerdings immer auf den jeweiligen Einzelfall an, so die Richter.

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