Mittwoch, 7.6.2023
Weiterhin "fiktive" Schadensbemessung im Mietrecht

Eine fiktive Schadensberechnung auf Grundlage (noch) nicht aufgewendeter Beseitigungskosten für Schäden und unterlassene Schönheitsreparaturen sowie Rückbauten ist laut Bundesgerichtshof im Mietrecht bei beendetem Mietverhältnis weiterhin möglich. Die geänderte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zur fiktiven Abrechnung im Werkvertragsrecht sei nicht auf andere Vertragstypen übertragbar.

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