Eine fiktive Schadensberechnung auf Grundlage (noch) nicht aufgewendeter Beseitigungskosten für Schäden und unterlassene Schönheitsreparaturen sowie Rückbauten ist laut Bundesgerichtshof im Mietrecht bei beendetem Mietverhältnis weiterhin möglich. Die geänderte Rechtsprechung des VII. Zivilsenats zur fiktiven Abrechnung im Werkvertragsrecht sei nicht auf andere Vertragstypen übertragbar.
Mehr lesenWählt ein Unfallgeschädigter den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er keinen Ersatz der Umsatzsteuer verlangen. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch für den Fall einer konkreten Teilreparatur zur Herstellung der Verkehrssicherheit, bei der tatsächlich Mehrwertsteuer angefallen sei. Eine Kombination fiktiver und konkreter Schadensberechnung sei insoweit unzulässig. Andernfalls verstieße der Geschädigte gegen das Vermischungsverbot.
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