Freitag, 26.8.2022
Gesundheitsministerium droht Zwangsgeld wegen ausstehender Presseauskunft

Wegen einer ausstehenden Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen hat das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesgesundheitsministerium ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro angedroht. Es gab damit dem Vollstreckungsantrag eines Zeitungsverlags statt, der vom Ministerium wissen wollte, in wessen Verantwortung eine bestimmte Firma lange nach dem 30.04.2020 Masken anliefern konnte und hierfür bezahlt wurde. Die Antwort sei zu allgemein ausgefallen, so das Gericht.

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