Montag, 6.3.2023
Pflichtverteidigeraustausch in der Revisionsinstanz

Wenn der nach dem erstinstanzlichen landgerichtlichen Urteil bestellte Pflichtverteidiger einfach nur die Revision einlegt und dann keinen Kontakt mehr zur Mandantin pflegt, kann seine Bestellung aufgehoben werden. Der Vorsitzende des 3. Strafsenats am Bundesgerichtshof sah das Vertrauensverhältnis endgültig gestört, nachdem die Mandantin glaubhaft vorgetragen hatte, noch nicht einmal die Revisionsbegründung zu kennen.

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