Montag, 21.12.2020
Keine Maklerprovision bei fehlender Verbraucherbelehrung

Ein Makler hat keinen Anspruch auf Provision, wenn er einem Verbraucher bei Vertragsabschluss weder eine Widerrufsbelehrung noch das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt hat. Diese müssten dem Verbraucher grundsätzlich in Papierform zur Verfügung gestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Nur wenn der Verbraucher zustimme, sei dies auch auf einem anderen dauerhaften Datenträger möglich.

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