Dienstag, 16.6.2020
Dienstentfernung einer JVA-Beamtin nach Liebesbeziehung zu Gefangenem

Eine Beamtin einer Justizvollzugsanstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Durch die Möglichkeit der Erpressbarkeit bestehe eine Gefährdungslage für den Strafvollzug, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 15.06.2020 und bestätigte damit das vorinstanzliche Urteil.

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