Montag, 21.3.2022
Keine Haftung für Schäden durch Abwasserkanal auf Nachbargrundstück

Ein Grundstückseigentümer haftet nicht für einen Wasserschaden auf dem Gebiet seines Nachbarn durch seinen Abwasserkanal, wenn dieser zu einer öffentlichen Kläranlage gehört. In wessen Eigentum die Leitung steht, ist dabei laut Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht entscheidend. Maßgeblich seien vielmehr die kommunalen Satzungen bzw. die mit dem Eigner vereinbarten Entsorgungsbedingungen.

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