Freitag, 2.2.2024
Anspruch auf Ausnahme: Steuerberater darf Zweigstelle selbst leiten

Ein Steuerberater hat Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme von der Pflicht, einen anderen Leiter für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle) zu bestellen, wenn er nachweist, dass er die Berufspflichten erfüllt und sich seine Praxis nahe der Zweigstelle befindet. Das hat das BVerwG entschieden.

Mehr lesen