Montag, 5.9.2022
Wählbarkeit eines "Store-Managers" bei Betriebsratswahlen

Ein Filialleiter, der ohne Billigung der Geschäftsleitung keine selbstständigen Personalentscheidungen vornehmen darf, ist kein leitender Angestellter und insofern zum Betriebsrat wahlberechtigt. Maßgebend ist laut Bundesarbeitsgericht die hinreichende "unternehmerische" Bedeutung der zugewiesenen Personalführungsbefugnis. Beziehe sich diese lediglich auf fünf Arbeitnehmer, könne davon nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.

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