Freitag, 13.11.2020
Corona-Beschränkungen gelten auch für Kinderfeste
Per Eilantrag hatte ein Berliner die Corona-Beschränkungen des Landes Berlin insoweit kippen wollen, als sie einen Kindergeburtstag und einen Laternenumzug im Freien betrafen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag aber zurück. Die Personenobergrenzen der Landesverordnung gölten auch für Veranstaltungen mit Kindern. Die Beschränkungen seien geeignet, erforderlich und angemessen. Mehr lesen