Mittwoch, 1.3.2023
Künstlersozialabgabe – Die unbekannte Größe für viele Betriebe

Wer selbstständige Künstler, Webdesigner und Publizisten beauftragt, muss laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für deren Leistungen Künstlersozialabgaben entrichten – zumindest, wenn man als sogenannter Eigenwerber diese Aufträge nicht nur gelegentlich erteilt. Allerdings dürfe die Rentenversicherung nicht einfach tabellarische Umsätze schätzen, wenn ein kleiner Betrieb viel geringere Umsätze angibt, heißt es in dem Beschluss vom Dezember weiter, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) kürzlich hinwies.

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