Mittwoch, 24.8.2022
Beginn der Kündigungsfrist bei umfangreicher Compliance-Untersuchung

Erst die Kenntnisnahme einer kündigungsberechtigten Person beim Arbeitgeber von allen kündigungsrelevanten Tatsachen setzt die Frist zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers in Gang. Das Bundesarbeitsgericht lässt diesen Grundsatz nur außer Acht, wenn die Kenntnisnahme treuwidrig nach hinten geschoben wurde. Das setze aber eine zielgerichtete Behinderung des Informationsflusses zur kündigungsberechtigten Person voraus.

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