Montag, 5.9.2022
Möbelkauf: Käufer muss bei Mangelbeseitigung mitwirken
Der Käufer einer mangelhaften Sache muss dem Verkäufer die Nacherfüllung ermöglichen. Die mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Nacherfüllung allein reicht nach einem Urteil des Amtsgerichts München nicht aus. Die Beklagte in dem entschiedenen Fall hatte den Monteuren eines Möbelhauses mehrfach den Austausch defekter Möbel verweigert. Das Gericht verurteile sie jetzt zur Zahlung von rund 877 Euro an das Möbelgeschäft. Mehr lesen