Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorübergehend auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen.
Mehr lesenDie Eröffnung eines Restaurants während der Corona-Pandemie schließt einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld nicht aus. Dies gilt nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen zumindest dann, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung noch nicht absehbar war, dass Gaststätten geschlossen werden würden.
Mehr lesenDie Arbeitgeber halten eine Rückforderung von 5,2 Milliarden Euro, die die Bundesregierung der Bundesagentur für Arbeit in Corona-Zeiten zugeschossen hatte, für verfassungswidrig. Die betreffenden Rücklagen im Haushalt der Bundesagentur seien Beitragsmittel, die nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts angetastet werden dürfen.
Mehr lesenDie Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen am 30.06.2023 aus. Darauf hat die Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. Während der Corona-Pandemie habe mit den Sonderregelungen die Beschäftigung von in der Spitze sechs Millionen Beschäftigten gesichert werden können. Insgesamt sei die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld im Vergleich der letzten drei Jahre allerdings wieder stark gesunken.
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