Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsdauer wird verlängert

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vorübergehend auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Bundesregierung reagiert damit auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen.

Die Maßnahme ist allerdings bis Ende 2025 befristet. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31. Dezember 2025.

Wie die Bundesregierung berichtet, setzen derzeit viele Unternehmen auf Kurzarbeit, um Arbeitsplätze zu erhalten. Das zeigten die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme. Schon bei vergangenen Krisen habe sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen. Mit der Verordnung will die Bundesregierung nach eigener Aussage den Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit und eine Alternative zu Entlassungen bieten.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen behielten ihren Arbeitsplatz und der Einkommensverlust werde teilweise kompensiert. Zudem könne die Zeit des Arbeitsausfalls zur Qualifizierung genutzt werden. Auch für Arbeitgeber biete die Kurzarbeit Vorteile, denn sie könnten ihre eingearbeitete Belegschaft halten. Verbessere sich die wirtschaftliche Situation, könnten Unternehmen die Produktion schnell wieder hochfahren. "Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum Beschluss. Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren, sei immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.

Redaktion beck-aktuell, zav, 19. Dezember 2024.