Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den bereits durch die Folgen der COVID-19-Pandemie mitbedingten Störungen in den weltweiten Lieferketten drohe eine weitere Verschärfung der Problematik. Mit der Neuregelung sollen betroffene Betriebe entlastet werden.
Mehr lesenWeil während der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht, entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Dies stehe auch im Einklang mit EU-Recht. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.
Mehr lesenDer Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber, wie das Arbeitsgericht Siegburg in einem jetzt veröffentlichten Fall entschied.
Mehr lesenDer von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht. Dazu gehört unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende 2021 verlängert werden.
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