Dienstag, 13.2.2024
Krankheit bei Kurzarbeit "null": Keine zusätzlichen Urlaubstage
Erkrankt ein Arbeitnehmer während Kurzarbeit "null", sind nach einem Urteil des BAG die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Jahresurlaubs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. Die maßgebliche arbeitsvertragliche Grundlage sei auch in diesem Fall die Kurzarbeitsvereinbarung, so die Richter. Mehr lesen
Donnerstag, 23.6.2022
Zugangserleichterungen für Kurzarbeit verlängert

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld für weitere drei Monate bis zum 30.09.2022 verlängert. Aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie den bereits durch die Folgen der COVID-19-Pandemie mitbedingten Störungen in den weltweiten Lieferketten drohe eine weitere Verschärfung der Problematik. Mit der Neuregelung sollen betroffene Betriebe entlastet werden.

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Montag, 15.3.2021
Kurzarbeit Null reduziert Urlaubsanspruch

Weil während der Kurzarbeit Null keine Arbeitspflicht besteht, entstehen in dieser Zeit auch keine Urlaubsansprüche. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null sei der einem Arbeitnehmer an sich zustehende Urlaub deshalb um ein Zwölftel zu kürzen. Dies stehe auch im Einklang mit EU-Recht. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

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Dienstag, 15.12.2020
Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

Der Arbeitgeber darf einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Bei einer Anordnung ohne rechtliche Grundlage besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Arbeitnehmer behalten ihren vollen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber, wie das Arbeitsgericht Siegburg in einem jetzt veröffentlichten Fall entschied.

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Donnerstag, 1.10.2020
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen steuerfrei bleiben

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht. Dazu gehört unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende 2021 verlängert werden.

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