Anteil der Kurzarbeitenden im verarbeitenden Gewerbe gestiegen
Die neuen Herausforderungen würden sich bereits in der veränderten Branchenzusammensetzung der in den Anzeigen über Kurzarbeit enthaltenen Personen äußern, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Während die Kurzarbeit im Gastgewerbe und Handel deutlich zurückgehe, habe der Anteil der Kurzarbeitenden im verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum Jahresbeginn deutlich zugenommen. Nach der neuen Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) bleiben die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld, die in jedem Monat des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfüllt sein müssen, weiterhin bis zum 30.09.2022 herabgesetzt. Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10% abgesenkt und auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2022 in Kraft.