Donnerstag, 15.2.2024
Bewertung von Arbeitgebern: kununu muss Klarnamen nennen

Wer bei Frust im Job mit einer anonymen Online-Bewertung seines Arbeitsgebers Dampf ablassen will, sollte sich das künftig gut überlegen. Laut OLG Hamburg muss das Bewertungsportal kununu nämlich den Namen der bewertenden Person herausgeben, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird.

Mehr lesen