Bewertung von Arbeitgebern: kununu muss Klarnamen nennen
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Wer bei Frust im Job mit einer anonymen Online-Bewertung seines Arbeitsgebers Dampf ablassen will, sollte sich das künftig gut überlegen. Laut OLG Hamburg muss das Bewertungsportal kununu nämlich den Namen der bewertenden Person herausgeben, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird.

kununu ist eine Internet-Plattform, über die Arbeitgebende in verschiedenen Kategorien anonym bewertet werden können. Inzwischen sind weiter über fünf Millionen Bewertungen zu über einer Million Unternehmen offen zugänglich. Eine von Rechtsanwalt Jan Meyer (Sterne-Advo) vertretene Arbeitgeberin zweifelte die Echtheit ihrer negativen Beurteilung an und verklagte kununu auf Löschung. Bislang hatte kununu lediglich die anonymisierten Nachweise von Bewertenden vorgelegt und damit stets die Echtheit belegt. Doch damit könnte jetzt Schluss sein.

Nach einer Eilentscheidung des OLG Hamburg muss kununu bei einer konkreten Beanstandung die Echtheit der Bewertungen überprüfen (Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24). Dabei müsse der Plattformbetreiber die Anonymität der bewertenden Person aufheben und bei Zweifeln an der Echtheit die Bewertung dauerhaft löschen. Auf Datenschutz könne er sich hierbei nicht berufen.

Laut Meyer ist der Eilbeschluss revolutionär. Bislang hätten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ungerechtfertigte negative Bewertungen, die möglicherweise aus unlauteren Motiven verfasst wurden, hinnehmen müssen. Da in Zeiten des Fachkräftemangels solche Bewertungen die Reputation und Attraktivität eines Unternehmens erheblich beeinflussen können, stünden die Bewertenden auf kununu jetzt vor einer neuen Verantwortung. Sie müssten ihre Bewertungen wahrheitsgemäß verfassen, sonst drohten rechtliche Konsequenzen. Dies erhöhe die Glaubwürdigkeit der Bewertungen und schaffe eine transparentere und fairere Plattform für alle Beteiligten, so Meyer.

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24

Redaktion beck-aktuell, ak, 15. Februar 2024.